freiwillige abfertigung

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  • #65820
    chibi
    Teilnehmer

    folgender fall …
    ein dv wird einvernehmlich beendet.
    es fallen 6 monatsentgelte gesetzliche abfertigung an.
    es sollen weiters 3 monatsentgelte freiwillige abfertigung abgerechnet werden …
    betreffend der zwölftelregelung hätte ich nun folgende fragen:
    wenn ich nur die dienstzeiten des aktuellen dv berücksichtige, muss ich dann auch nachfragen bzw. berücksichtigen, ob der dn früher schon gesetzliche oder freiwillige abfertigungen erhalten hat?
    wenn ich frühere dienstzeiten berücksichtige – wie müssen dann die informationen des dienstnehmers bezüglich vordienstzeiten und bereits erhaltene gesetzliche oder freiwillige abfertigungen aussehen, dass sie auch für das finanzamt (prüfung) verbindlich sind. vordienstzeiten würde ich sagen dienstzeugnisse? oder genügt nur der lebenslauf des dn auch?
    was mache ich, wenn sich der dn nicht mehr daran erinnern kann, was er genau an abfertigungen erhalten hat ???
    fragen über fragen …
    mit der bitte um eure hilfe sage ich schon mal besten dank im voraus …
    lg chibi

    #73903
    rkraft
    Teilnehmer

    Wenn eine gesetzliche Abfertigung anfällt und für die Zwölftelregelung nur die Dienstzeiten des aktuellen DV berücksichtigt werden, wird sich – über die Viertelregelung hinaus – aus der Zwölftelregelung ohnehin kein zusätzlicher steuerbegünstigter Betrag für die freiwillige Abfertigung ergeben, da auf den an sich begünstigten Zwölftelbetrag (in Ihrem Fall vermutlich 6/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate) die gesetzliche Abfertigung angerechnet werden muss.

    Wenn Sie frühere Dienstzeiten berücksichtigen möchten, muss Ihnen der Arbeitnehmer entsprechende Vordienstbestätigungen von den früheren Arbeitgebern bringen, aus denen sich neben den zurückgelegten Dienstzeiten ergibt, ob der Arbeitnehmer steuerbegünstigte gesetzliche und/oder freiwillige Abfertigungen bekommen hat Ja/Nein, und bejahendenfalls in welcher Höhe. Der Lebenslauf des Arbeitnehmers reicht definitiv nicht. Auch Dienstzeugnisse reichen nicht aus, denn in Dienstzeugnissen steht in der Regel nichts über den Erhalt/Nichterhalt von Abfertigungen.
    Fordern Sie also den Arbeitnehmer auf, dass er – wenn er Wert auf die Anwendung der Zwölftelregelung (= höhere Steuerbegünstigung für freiwillige Abfertigung) legt – Vordienstzeitenbestätigungen der früheren Arbeitgeber bringen soll, die explizit den Erhalt/Nichterhalt von steuerbegünstigten Abfertigungen ausweisen.

    Rainer Kraft
    Hilfreiche Infos und Downloads für die Personalverrechnung:
    http://www.arbeitsrecht-kraft.at
    http://www.facebook.com/magrainerkraft

    #73904
    chibi
    Teilnehmer

    vielen dank !!! sie haben mir sehr geholfen !!!!!

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