Freiwillige Abfertigung

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  • #65570
    jeanny
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe eine kurze Frage. Bei der freiwilligen Abfertigung § 67 (6) EStG Viertelregelung berechnet man 1/4 der lfd. Bezüge der letzten 12 Monate. Mitarbeiter tritt am 15.01. aus. Wie berechne ich die Bezüge der letzten 12 Monate?
    Variante 1: Bezüge 01.01.2012 – 31.12.2012 plus UEL
    Variante 2: Bezüge 16.01.2012 bis 15.01.2013?

    Bei der Variante 2 müsste ich dann die Jännerbezüge 2012 mit Kalendertagen oder mit Lohnsteuertage aliquotieren?

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen bitte.

    Schönen Abend
    Jeanny

    #73441
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Jeanny!

    Nachdem im Gesetz die Rede von „Monaten“ und nicht von „Kalendermonaten“ ist, gehe ich davon aus, dass die Variante 2.) also die lfd. Bezüge von 16.1.12 bis 15.1.13 entscheidend sind.
    Vergiss aber bitte nicht, den laufenden Teil der UEL (sollte eine anfallen) einzubeziehen.

    Bezüglich Aliquotierung der Jännerbezüge 2012 würde ich die „30“ wählen, weil es lohnsteuerlich „31“ nicht gibt.

    LG

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