freier DN – "Pendlerpauschale"

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    Beiträge
  • #65321
    slater
    Mitglied

    Hallo, ich bin freier Dienstnehmer und fahre zwischen 2 und 4 Tagen in der Woche ca. 40 km in die Arbeit.
    Jetzt wollte ich frage ob es möglich ist für die Fahrtkosten „Ersatz“ bekommt, bzw. von der Steuer abziehen?

    Mfg, Slater

    #72997
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Slater!

    Deine Fahrten sind als Betriebsausgabe abzugsfähig unter dem Titel „Reisekosten“ im Ausmaß von EUR 0,42 pro beruflichem km.
    Grenze: EUR 12.600,– (entspricht 30.000 km im Jahr).

    LG

    #73008
    slater
    Mitglied

    Vielen Dank für die Antwort, dann hätte ich noch eine Frage dazu:

    Wie weiß ich die KM nach, da ich ja nicht an regelmäßigen Tage arbeiten bin. Muss ein Fahrtenbuch geführt werden, oder reicht eine Zeit/Tagaufzeichnung um damit auf die „Diensttage“ hinzuweisen und dann kann pro „Diensttag“ die KM als Ausgabe angesetzt werden?

    #73010
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo slater!

    Empfehlung: Fahrtenbuch
    Wenn du jedoch nur die „beruflichen km“ zu diesem einen „Auftraggeber“ hast, müsste mE das FA auch deine „Liste“ akzeptieren.

    LG

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