Freibetrag § 68 Abs. 1 EstG

Startseite Foren Laufender Bezug Freibetrag § 68 Abs. 1 EstG

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #62485
    seymoore
    Mitglied

    Der Freibetrag §68 Abs. 6 EstG tritt anstelle des Freibetrag § 68 Abs. 1 EstG wenn die Arbeitszeit vorwiegend in der Zeit zwischen 19.00 und 7.00 Uhr liegt. Kann zusätzlich der Freibetrag § 68 Abs. 2 EstG angewendet werden wenn man den erhöhten Freibetrag in Anspruch nimmt?

    #66473
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bibs! 😀

    Selbstverständlich kann man die 5 freien ÜZ gem. § 68/(2) bis max. € 43,– zusätzlich zu den € 540,– steuerfrei berücksichtigen.

    LG

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.