Ferialpraktikant – Auszahlung Urlaub

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  • #66039
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Liebe Forenteilnehmer!

    Ich habe eine Frage zur Auszahlung des Urlaubs bei einem Ferialpraktikanten:

    Folgende Angaben dazu:
    Beschäftigt von 11.07.2016 – 05.08.2016
    Entschädigung lt. KV: € 686,00
    Urlaubsanspruch aliquot: 25 Tg. : 366 * 26 = 1,78

    Es geht mir jetzt um die Augustabrechnung:

    Gehalt aliquot € 114,33 (686,00 : 30 * 5)
    UZ/WR aliquot € 97,46 (686 : 366 * 26 *2)
    UEL laufend € 55,50 (686,00 : 22 (5-Tage Woche) * 1,78)
    UEL Sonderz. € 9,25 (686,00 :12 * 2 : 22 *1,78)

    Nun ergeben sich bei der durch den laufenden Bezug und die laufenden Urlaubsersatzleistung ein Gesamtbetrag von € 169,83.
    Bis zum 05.08.2016 wäre das täglich ein Betrag von € 33,97, also über der täglichen Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2016: € 31,92).
    Arbeitsrechtliches Ende: 05.08.2016
    Sozialversicherungsrechtliches Ende: 08.08.2016

    Kann hier die Urlaubsersatzleistung eine Vollversicherung auslösen?

    Ich bitte um Rückmeldung. Vielen herzlichen Dank im Voraus.

    LG Rene

    #74249
    the brain
    Mitglied

    Hallo Rene,

    meine Antwort ist zweigeteilt.

    Dieses Dienstverhältnis ist kein geringfügiges. Auch nicht im August.
    Eine Urlaubsersatzleistung macht aus einem geringfügigen DV kein vollversichtertes DV.

    lg
    hubert k.

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