Ferialarbeiter

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  • #63321
    sabine
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich arbeite in einer kleinen Fliesenlegerfirma – nur der Inhaber und ich – als geringfügige Beschäftigte. Die winzige Lohnverrehnung für mich selbst plus die kleine Buchhaltung Buchhaltung krieg ich alleine hin.
    Nun wird aber in den Ferien der Sohn meines Chefs in den Ferien als Ferialarbeiter einen Monat lang mitarbeiten.
    Natürlich soll er richtig bei der GKK angemeldet werden. Die Lohnverrechnung macht mir aber Bedenken. Was muss ich vom Bruttolohn (ca. zw. 1000 – 1200 Euro) in welcher Höhe alles abziehen? Stehen ihm anteilig UG und WR zu? Steht im aliquot Urlaub zu?

    – SV-DNA – wie hoch? Wie hoch von den SZ?
    – SV-DGA – wie hoch? Wie hoch von den SZ?
    – Lohnsteuer? Von welchem Betrag?

    Sind Lohnsteuer + SV-DGA gleich nach diesem Monat an FA und SV zu überweisen?

    Gibt es irgendwo im Internet eine Möglichkeit, mich anhand einer Art Vorlage an diese einmalige kleine Lohnabrechnung zu machen?
    Wo könnte ich sonst noch Hilfe bekommen?
    Wir haben auch keinen Steuerberater, weil wir eben sonst alles gut selber machen können.

    Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten

    LG
    Sabine

    #68378
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Da hat es in der Print Version von PV Info einen tollen Artikel gegeben.

    So wie Du es schilderst (kein Pflichtpraktikum der Schule) ist der Sohn ein Ferialarbeiter – oder Angestellter.
    Also A1 oder D1, Anspruch auf Sonderzahlungen Arbeiter siehe KV, Ang. Ja,
    UEL Ja

    Da dies hohe Lohnnebenkosten verursacht, wie wäre es den Junior mit ca. € 150,- (wegen Geringfügigkeitsgrenze mal 150 %) ein paar Monat mitlaufen zu lassen.
    Falls er „Pensionsmonate“ braucht, soll er sich nach § 19a ASVG um € 48,14 p.m. selbst versichern.

    So ein gestrecktes Gleitzeitmodell wird bei einer GPLA nicht gern gesehen.
    Deshalb sollte die Arbeitszeit auch auf diese Zeit verteilt sein. 😉

    Eine andere günstige Möglichkeit wäre ihn als Lehrling anzumelden, da dieser weniger Lohnnebenkosten hat. Aber das wäre sehr gewagt.

    #68397
    svnu
    Mitglied

    zuerst…
    es gibt eine Menge Onlinerechner, bei denen man derlei kleinere Abrechnungen unkompliziert rechnen lassen kann
    mit oder ohne Onlinezugang bzw. Registrierung, z.B.
    http://www.swk.at/berechnungen/frei/Nebenkosten2007.html
    evtl. googeln, bitte „Österreich“ anklicken nicht vergessen;)

    wichtig ist, ob der junge Mann ein Pflichtpraktikum absolviert
    ansonsten;Arbeiter 18,2% SV, Lohnsteuer nach Tabelle, KommSt 3%, DB 4,5%, DZ nach Bundesland und die Freigrenzen berücksichtigen….
    SZ je 1/12 pro Monat, UEL 1/12 vom Gesamtanspruch pro ganzem Monat.

    Ich würd ihn aber, wenns kein Pflichtpraktikum ist, auch nur geringf. beschäftigten…. oder als Volontär mit Taschengeld… je nachdem, was wirklich zutrifft, was er macht oder lernen will…

    Besser die 1 1/2-fache Geringfügigkeit bei der GKK überschritten und sonst keine Probleme. Ausserdem empfiehlt sich für solche Lohnverrechnungen, wenn Ihr sie wirklich nicht aus dem Haus geben wollt, ein Lohnstufenkonto bei der GKK, die schreibt dann die SV vor.
    Hoffentlich wars nicht zu spät und ein bissl geholfen.
    lg

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