Ich habe einen Angestellten der in einer Spedition arbeitet und regelmäßig Überstundnen leistet. Jetzt hat er am 26.10.06 (Feiertag) 8,5 Stunden gearbeitet und noch zusätzlich in dieser Woche 5 Überstunden geleistet.
LT KV: Überstundenentlohnung besteht aus einen Grundstundenlohn und einem Zuschlag. Der Grundstundenlohn beträgt 1/160 des Brutto- Monatsgehaltes. Der Überstundenzuschlag beträgt :
An Werktagen
für Überstundnen zwischen 6 und 22 Uhr 50%
für Überstundnen zwischen 22 und 6 Uhr 100%
An Sonn- und Feiertagen: 100%
Meine Frage lautet muss ich jetzt 13,5 Überstundengrundlöhne, 5 Zuschläge mit 50% und 8,5 Zuschläge mit 100% abrechnen, oder habe ich nur 5 Überstundengrundlöhne und 5 Zuschläge 50% und 8,5 Zuschläge mit 100% da ja der Feiertag auch im Gehalt abgegolten ist.