Liebes Forum,
komme mit folgender Fragestellung zu Euch und hoffe Ihr könnt mit weiterhelfen:
KV Angestellte Handel, arbeitet nur an der Kasse:
Ist eine Fehlgeldentschädigung von max. EUR 14.53/monatl. – SV frei auch im Falle eines Urlaubes des
Dienstnehmers, SV-frei oder SV-pflichtig oder muss nur der aliquote Teil (abzgl. Urlaubstage), abgerechnet werden.
Wir wissen nicht ob die Fehlgeldentschädigung immer ausgezahlt werden muss egal ob Urlaub in Anspruch genommen wird oder nicht.
Habe dazu in keinem PV Buch etwas gefunden und der Schrank schreibt zu diesem Thema auch nur, das Fehlgeldentschädigungen nur dann im Urlaub zu zahlen sind wenn sie Teil des Entgelts sind,
wenn Sie jedoch Teil des Entgelts sind, sind sie ja nicht mehr SV-Frei, und wann wird ein Mankogeld Teil des Entgelts?
Vielen lieben Dank
nikhel