Fahrtkostenersatz 11xSV frei, 1 x SV pflichtig?

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  • #64318
    Jenny
    Teilnehmer

    Ein GPLA Prüfer meint, der Fahrtkostenersatz ist 11 x SV-frei und 1 x SV-pflichtig (wegen Urlaub) zu rechnen.
    Das sehe ich ein, wenn die DN Monatskarten hätten und 1 Monat ohne Unterbrechung im Urlaub wären.

    Tatsache ist:
    Ich rechne für die DN eine Jahreskarte / 12 SV-frei ab.
    Die Jahreskarte hat auch nur den Preis von 10 Monatskarten. Deshalb wären 10 Monatskarten ja unrentabler.
    Auch sind die DN nur tage- und wochenweise im Urlaub. Das jemand 16 Tage in einem Monat im Urlaub ist, ist selten.

    Auch rechne ich diesen Wert SV-frei beim Sachbezug Pkw. 12x

    Hat jemand hiermit Erfahrung?

    Danke
    Jenny

    #70565
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Jenny!

    Da steht dieser Prüfer mit seiner Meinung ziemlich alleine da. Lt. O-Ton von hochrangigen Mitarbeitern der OÖ. GKK sind Jahreskarten zur Gänze sv-frei abzurechnen.
    Du hast daher eindeutig korrekt abgerechnet, also ab in die Berufung (sofern Beiträge nachverrechnet werden)!

    LG

    #70656
    perfek13
    Teilnehmer

    Hallo,
    und wie ist es, wenn Fahrtkostenersatz monatlich bezahlt wird und Pendlerpauschale beantragt ist?
    Kann beides gleichzeitig abgerechnet werden?
    Vielleicht könntet ihr mir einen Rat geben!
    Liebe Grüße
    Babsi

    #70663
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Babsi!

    Der monatlich bezahlte Fahrtkostenersatz kann auch zur Gänze sv-frei behandelt werden, wenn der Wert 1/12 der Jahreskarte beträgt.
    Ist der Wert allerdings in der Höhe einer Monatskarte, wird der GPLA-Prüfer Beiträge nachverrechnen.

    Ein bezahlter Fahrtkostenersatz und die Geltendmachung einer Pendlerpauschale widersprechen sich nicht, da ja der Fahrtkostenersatz steuerpflichtig ist.
    Also: PP unbedingt beantragen!

    LG

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