Hallo liebes Board,
ich hätte da mal eine Frage, die mir schon länger unter den Nägeln brennt.
In unserem Betrieb werden neben den Gehältern auch sv-freie Fahrtersätze (Fahrt Wohnung Betrieb) und steuer- und sv-freie Essenbons (1,10 pro Tag für Supermarkt) ausbezahlt.
Sind diese beiden Lohnarten eigentlich sechstelerhöhend bzw. sind diese Bezüge auf den KV-Mindestlohn anrechenbar. Anrechenbar in der Form: Mindestgehalt lt. KV zB 1000,–; in der LVR wird ein Gehalt von 950,– ausbezahlt und ein sv-freier Fahrtersatz von 30,– sowie Essenbons von 20,–. Würde diese Vorgehensweise dem KV entsprechen (oder würde der nächste GKK-Prüfer seine Nachforderungen stellen)?