Fahrtersätze und Essenbons

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  • #63897
    cheesy
    Teilnehmer

    Hallo liebes Board,
    ich hätte da mal eine Frage, die mir schon länger unter den Nägeln brennt.
    In unserem Betrieb werden neben den Gehältern auch sv-freie Fahrtersätze (Fahrt Wohnung Betrieb) und steuer- und sv-freie Essenbons (1,10 pro Tag für Supermarkt) ausbezahlt.
    Sind diese beiden Lohnarten eigentlich sechstelerhöhend bzw. sind diese Bezüge auf den KV-Mindestlohn anrechenbar. Anrechenbar in der Form: Mindestgehalt lt. KV zB 1000,–; in der LVR wird ein Gehalt von 950,– ausbezahlt und ein sv-freier Fahrtersatz von 30,– sowie Essenbons von 20,–. Würde diese Vorgehensweise dem KV entsprechen (oder würde der nächste GKK-Prüfer seine Nachforderungen stellen)?

    #69629
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo cheesy!

    Fahrtkostenersatz ist sechstelerhöhend, Essensbons glaube ich nicht (mehr) seit 1.1.2008 (habe gerade keine Unterlagen bei mir, vielleicht kann das noch jemand bestätigen).

    Auf den KV-Lohn sind beide Bezüge m.E. nicht anrechenbar (Sozialleistungen!), d.h. der Prüfer wird vermutlich seine Nachforderungen stellen.

    LG

    #69632
    cheesy
    Teilnehmer

    Danke Roland für die rasche Antwort.

    #69634
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo cheesy!

    Bitte sehr, gern geschehen.

    Ich habe jetzt zur Vorsicht nachgeschaut, Essensbons sind tatsächlich nicht mehr sechstelerhöhend.

    LG

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