Exekution

Startseite Foren Pfändung Exekution

  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 10 Jahren von Martin aktualisiert.
Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #65831
    knopf
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich bräuchte dringend bis morgen Hilfe, ich bin schon sehr am Verzweifeln.

    ein paar allgemeine Daten:
    Ich habe eine Dienstnehmerin, welche ca. 6 Exekutionen hat.
    Dienstverhältnis endet mit 30.09.2014
    angeblich ein Kind / ( möglicherweise hat sie noch ein zweites, da muss ich mich morgen erkundigen)

    Nun haben wir einen Brief vom Gericht bekommen, eine Zusammenstellung. Laut dem Rechtspfleger muss ich mit dem anderen Arbeitgeber in Kontakt treten und sie müssen mir sagen, wieviel die Dame verdient. Das habe ich auch mit Ach und Krach bekommen. (1054 Euro)
    Bei mir bekommt die Dame 118 Euro. Natürlich jetzt im September dann mehr, da das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld dazugerechnet wird ( in Summe inkl UG/WR 177 Euro)

    Jetzt stellt sich hier die Frage, wieviel muss ich jetzt nun an den Rechtsanwalt überweisen?
    Muss ich nur den Normallohn hernehmen oder auch die Sonderzahlungen?

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, es ist echt dringend 🙁

    Lg Knopf

    #73918
    Martin
    Teilnehmer

    servus,

    ich sehe alle bezüge für eine mögliche Zusammenzählung.
    Aber, da die Dienstnehmerin in diesem Monat vom „anderen“ nur laufende Bezüge erhält, gehen die Sonderzahlungen bei Dir (m.E.! 8) ) ohne Pfändungsabzug durch.

Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.