EVL Elternteilzeit (Abfertigung ALT)

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren von Roland.
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  • #65740
    Nishar27
    Teilnehmer

    Liebes PV Forum!

    Wir lösen uns von einer Mitarbeiterin in Elternteilzeit EVL.
    Lt. meinen Unterlagen steht ihr die Abfertigung (in meinem Fall 6 ME) auf Basis der früheren Normalarbeitszeit zu.

    Als NAZ gilt ja lt. AZG die 8 Std. tgl. bzw. 40 Std. wöchentlich.
    Die Mitarbeiterin für die der Gastro Angestellten KV gilt (40 Std./Wo) – hatte vor Beginn des MS/KU einen Überstundenpauschale von 35 Std./Mo.
    Muss ich diese bei die der gesetzlichen Abfertigung auch berücksichtigen?

    Vielen Dank schon im voraus!

    Lg, Nishar

    #73808
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Nishar,

    unstrittig volle Abfertigung bei einvernehmlicher Lösung auf Basis der NAZ vor der Elternteilzeit.

    Auch die Überstundenpauschale muss mE auf alle Fälle berücksichtigt werden (da hat es einen Fall in der Altersteilzeit gegeben, der so entschieden wurde).

    LG

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