Entsendung

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Martin.
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    Beiträge
  • #63209
    grasy
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Was ist zu beachten, wenn deutsche Staatsbürger, die bei einer Hotelkette (Hotels in D und Ö) in Deutschland beschäftigt sind, nach Ö entsendet werden:

    1. Entsendung 3 Monate
    2. Entsendung 7 Monate
    3. Aufnahme nur für die Dauer der Beschäftigung in Ö

    Vielleicht hat damit bereits jemand Erfahrung!

    lg Sylvia

    #68162
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo grasy!

    zu Punkt 1+2
    E 101 von der deutschen Sozialversicherung, LSt wahrscheinlich in Ö, das kann sehr Fallspezifisch sein, deshalb möchte ich mich nicht festlegen.
    Schau auf jeden Fall in die Lohnsteuerrichtlinien 243 (Abzugsfähigkeit der D-SV bei Lst in Ö) und 1038 – (Expatriates)
    Arbeitsrechtliche Regelungen beider Staaten sind u.U. zu beachten. (Günstigkeitsvergleich)
    Entsendevertrag machen (z.B. Feiertage des Ziellandes werden anstatt des Heimatlandes konsumiert)

    zu 3 Wenn jemand in Ö für Ö aufgenommen wird – hier ist SV und LSt in Ö.

    Vielleicht Grenzgänger?…
    Wird der bisherige Wohnsitz beibehalten?

    Zu diesem Thema könnte man ein Buch schreiben, deshalb kann es hier nicht vollständig aufgearbeitet werden.

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