Entlassung wegen Führerscheinentzug

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  • #65272
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo liebe Leute!

    Hab mal wieder eine Frage an Euch. Vielleicht hatte ja jemand so etwas schon mal:

    Mein Klient (Güterbeförderer) hat einen Kraftfahrer entlassen, weil ihm der Führerschein entzogen wurde. Der DN hat schon mehr Urlaub konsumiert als ihm zugestanden hätte und Überstunden hat er auch nicht gemacht. In einer anderen Abteilung kann ihn der DG auch nicht einsetzen, da der Betrieb so klein ist, dass sogar der Chef selbst fährt.

    Der DN ist zur AK gegangen und fechtet die Entlassung an. Nun hätte ich gerne gewusst, ob der DG schon richtig gehandelt hat, und ob es ev. eine Judikatur dazu gibt. Ich habe schon gegoogelt, konnte aber leider nichts finden.

    Ich hoffe, Ihr könnt mir da wieder mal weiterhelfen! 😛

    LG Daniela

    P.S: Für welchen Zeitraum der Führerschein weg war, weiß ich leider nicht.

    #72858
    JB1
    Teilnehmer

    Hallo,

    generell ist es immer schwierig pauschale Aussagen zu treffen, weil die Fälle in Details manchmal geringfügig abweichen, was ein anderes Resultat ergeben kann. Generell kann es sich entweder um den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit oder Arbeitsunfähigkeit handeln. Letzterer „zieht“, wenn ein DN, der ausschließlich oder überwiegend als Kraftfahrer eingesetzt wurde, etc. seinen Führerschein verliert.
    Man muss aber immer auch die maßgeblichen Bestimmungen des KV beachten.
    Natürlich hängt es auch immer davon ab, wie lange dem DN der Führerschein entzogen wurde (ist er aber anderweitig überhaupt nicht einsetzbar, kann ein 3-monatiger Entzug reichen). Der DG ist nicht verpflichtet, seinen Betrieb umzuorganisieren, um den DN einsetzen zu können.
    Zu beachten ist weiters: etwaige Unbescholtenheit, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Schwere des Fehlverhaltens.

    Bei der Vertrauensunwürdigkeit spielt der Grund für den Führerscheinentzug eine Rolle. Der Grund liegt nur dann vor, wenn der Führerscheinentzug auf einen Verkehrsunfall unter erheblichem Alkoholeinfluss zurückzuführen ist. Zudem ist die (hohe) dienstrechtliche Position und das Ausmaß der Verantwortung, die der Arbeitnehmer zu tragen hat, zu berücksichtigen. Bei Arbeitern muss darüber hinaus eine strafbare Handlung vorliegen.

    LG Julia

    #72859
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Julia!

    Danke für Deine Antwort.

    Leider ist es offensichtlich auch in diesem Fall so, wie fast immer in unserem Bereich: eine genaue Auskunft ist nicht möglich.

    Der Führerschein wurde dem DN wegen Lenkens unter Alkoholeinfluss entzogen, leider weiß ich nicht für wie lange.

    Trotzdem vielen Dank für die Hilfe! 😀

    LG Daniela

    #72860
    JB1
    Teilnehmer

    Hallo Daniela,

    ohne genaue Sachverhaltsdarstellung kann man nie korrekt informieren. Wenn ein Md eine umfassende Stellungnahme einfordert aber nicht bereit ist alles offen zu legen kannst du ihm nicht mehr dazu sagen.

    Auf die Frage, ob die Entlassung zu Recht erfolgt ist oder nicht, kann man ohne die Dauer des Entzugs zu kennen, keine seriöse Antwort liefern.

    LG Julia

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