Entlassung & Kündigungen

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  • #63975
    SchwarzSab
    Mitglied

    hallo!

    Ein Betriebsteil wird mit Jahresende komplett aufgelassen, weil der Vertrag für die Betreuung dieser Anlage ab 1.1.2009 neu vergeben wurde.

    Unser Dienstgeber hat jetzt erfahren, dass der neue Vertragspartner ab 1.1. einer seiner derzeitigen Mitarbeiter sein wird.
    D.h. der Mitarbeiter hat bis jetzt dort die Anlage mit einigen anderen Dienstnehmer betreut (er war deren Vorgesetzter) und hat hinter dem Rücken des Dienstgebers den Vertrag für die Betreuung abgeworben.

    Ich sehe das schon als Entlassungstatbestand § 82 lit 3 Fall 2 GewO abträgliches Nebengeschäft
    als auch Untreue & Vertrauensunwürdigkeit.

    Gefunden habe ich 2 OGH Urteile aus 1983 und 1986 das der Entlassungtatbestand insbesondere gegeben ist, wenn der Dienstnehmer sich erbötig macht, eine Arbeit billiger zu verrichten als sein Dienstgeber OGH v. 10.5.1983 Ar 10.267 u.v. 18.11.1986, 14 Ob 193/86 Infas 1987/a 84

    Daher würde ich diesen Mitarbeiter entlassen
    und die ihm untergebenen Dienstnehmer unter einhaltung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Kündigungsfrist kündigen.

    Bis zum Jahresende ist es möglich die Betreuung durch Dienstnehmer anderer Zweigstellen übernehmen zu lassen, das lässt sich überbrücken.

    Befürchte aber das ich bei dieser radikalen Variante das AVRAG ganz aus den Augen lasse, was sagt ihr dazu?

    danke im voraus,
    lg sabine

    #69839
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Leider konnte dir keiner der Forum-TN hier eine Antwort geben;
    ich denke, dass es übers Forum wohl doch zu gefährlich ist, eine kompetente Auskunft zu geben.
    Hier wäre sicher eine Beratung angebracht.

    LG

    #69840
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo Roland,

    stimmt, meine Ausarbeitung läuft mittlerweile zur Kontrolle über die Rechtsberatung, damit es keine Probleme gibt,

    lg sabine

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