Entgeltfortzahlung bei Arbeitern – Stichtag für Arbeitsjahr

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    Beiträge
  • #62695
    Lena
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumteilnehmer,

    nach unserem Betriebsausflug (bei dem es sehr lustig zuging und es nun doch sehr spät wurde 🙂 ) bin ich nun noch auf einem kurzen Sprung in der Firma, um die dringendsten Dinge zu erledigen, die heute liegen geblieben sind.
    Ich habe gestern mit einer Arbeitskollegin ein aktuelles Problem zum Krankenstand bei Arbeitern besprochen, das wir bislang nicht klar lösen konnten:

    Was ist, wenn ein Arbeiter immer wieder saisonbedingt beschäftigt wird, dazwischen gibt es ein paar Monate Unterbrechungen. Beginnt da mit jedem neuen Eintritt wieder ein neues Arbeitsjahr für die Entgeltfortzahlung zu laufen?

    Beispiel:
    Eintritt des Arbeiters: 1.9.2005, Beschäftigung bis 30.11.2005 (einvernehmliche Auflösung).

    Wiedereintritt: 1.3.2006, Beschäftigung bis 30.6.2006 (einvernehmliche Auflösung).

    Wiedereintritt: 1.9.2006…
    usw

    Ist da wirklich mit jedem Eintritt wieder ein neuer Stichtag (=neues Arbeitsjahr) anzunehmen, mit der Folge, dass wieder 6 Wo voll, 4 halb Entgeltfortzahlung zustehen? Das kann doch nicht sein, oder? Der Arbeiter hätte damit ja jährlich ein irrsinnig hohes Krankenstandskontingent???

    Aus dem EFZG finde ich aber für den geschilderten Fall keine plausible Lösung.

    Was meint Ihr dazu?

    😕

    Grüße,
    Lena

    #66947
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Lena!

    Lt. Prof. Schrank (Arbeits- und Sozialversicherungsrecht) gilt folgendes:

    „Zur Ermittlung der Anspruchsdauer für die EFZ sind Arbeitszeiten beim selben Arbeitgeber, die keine längeren Unterbrechungen als jeweils 60 Tage aufweisen, zusammenzuzählen, soferne nicht das seinerzeitige Dienstverhältnis durch Selbstkündigung, Austritt ohne wichtigen Grund oder verschuldete Entlassung geendet hatte.
    Die Zusammenrechnung bezieht sich allerdings nur auf die Dauer des Anspruchs, also auf die Anwartschaft, nicht aber auf den Lauf des Arbeitsjahres (beginnt jeweils mit Antritt des aktuellen Dienstverhältnisses).“

    3 Seiten später schreibt er folgendes:
    „Bei mit Saisonende echt beendeten Saisondienstverhältnissen beginnt ebenfalls mit dem jeweiligen Wiedereintritt zu Saisonbeginn wieder ein neues Arbeitsjahr.“

    Ich hoffe, dass ich dir damit ein bißchen helfen konnte?!

    lg
    Wolfi

    🙂 🙂 🙂

    #66950
    Lisa
    Teilnehmer

    Hallo Lena, hallo Wolfi,

    also ich würde mich den Ausführungen von Wolfi anschließen, das heißt mit jedem Wiedereintritt beginnt auch wieder ein neues Arbeitsjahr. Ein komisches Ergebnis könnte diesfalls natürlich schon herauskommen, nämlich dass der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres durchaus mehrfach die 6 Wochen volle und 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung ausschöpft.

    Aber praktisch gesehen: Ein Unternehmen wird einen Arbeitnehmer, der so oft krank ist, dass er während der zwei- oder dreimonatigen wiederholten Befristungen stets volle Entgeltfortzahlung ausschöpft, wohl kaum wieder einstellen…

    Schöne Grüße,
    Lisa 😀

    #66956
    Martin
    Teilnehmer

    Wie würdet Ihr das beurteilen:

    Der Dienstnehmer wird unter Anrechnung seiner Vordienstzeiten mit allen Rechten und Pflichten eingestellt.

    Ungewöhnlich, ist mir noch nie untergekommen. Der Verwaltungsaufwand steigt, aber…?

    Schönen Feiertag
    Martin

    #66958
    Clara
    Teilnehmer

    Hallo,

    eine solche Vordienstzeitenanrechnung würde sich meiner Meinung nach so auswirken, dass – unabhängig von der Unterbrechungsdauer und von der Beendigungsart – die Vordienstzeit mitzählt, soweit es um die Frage der erhöhten Krankenentgeltdauer geht.
    Der Stichtag für den Beginn des ARbeitsjahres verschiebt sich meiner Meinung nach dadurch nicht.

    LG,
    Clara

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