Sehr geehrte KollegInnen,
verändert eine Änderungskündigung die Termine für die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Fall ist so: Ein Mitarbeiter (Angestellter) ist 1990 eingetreten und hätte von 21 Jahre Arbeitszeit als Berechnungsgrundlage für die Entgeldfortzahlung also 10 Wochen volles Entgeld.
Änderungskündigung 2010, was die Entgeldfortzahlung erheblich verkürzen würde.
Meiner Interpretation nach würden die Fristen für Urlaubsausmass und Entgeldfortzahlung nicht gehemmt werden, da durch die Annahme der Änderungskündigung die Kündigung ja rechtsunwirksam wird.
Aber leider finde ich keine genauen Aussagen dazu in der Literatur.
Vielen Dank für Antworten
Gdou