Entfall Malus

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  • #64464
    martina
    Teilnehmer

    Hallo an alle Spezialisten/innen!

    Ich hab da einen kniffligen Malusfall:
    Grundlage: DN erfüllt alle Malusvoraussetzungen

    DN wurde Mitte Juli 2009 entlassen, damals kein Malus, da Entlassung aus Sicht des DG gerechtfertigt.

    Jetzt gibt es natürlich Vergleichsforderungen, DG will eine Einigung um Verfahren zu vermeiden

    Wenn die Entlassung rückwirkend nicht gerechtfertigt war, fällt also wieder der Malus an, eine Kündigungsentschädigung würde aber das Ende der Pflichtversicherung bis 30.09.09 verlängern.
    Ab 01.09.09 wird jedoch die Malusregelung gestrichen, muss ich dann für dieses DN doch wieder keinen Malus entrichten???

    Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung!
    LG
    Martina

    #70869
    martina
    Teilnehmer

    Noch ein Nachtrag:
    Ich habe gerade mit der WGKK gesprochen, die sind der Ansicht, dass der Entfall des Malus erst für jene Fälle gilt, in denen die Kündigung ab 01.09.09 ausgesprochen wird!!
    Auch bei Kündigung mit 31.08.09 zum 31.12.09 würde laut derzeitiger Meinung der WGKK der Malus anfallen – na ich bin gespannt, ob das hält??

    #70875
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Martina:

    Im Arbeitsmarktpaket findet sich folgender Passus (Änderung des AMPFG):

    Im § 11 wird dem bisherigen Text die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und folgender Abs. 2
    angefügt:
    „(2) Der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2009 bestimmte Entfall der §§ 5a bis 5c in der
    Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2004 tritt mit 1. September 2009 in Kraft und gilt für
    Einstellungen und Freisetzungen Älterer nach dem Ablauf des 31. August 2009.

    Das heißt für mich eindeutig: Die Freisetzung muss nach dem 31. August passieren, dass der Malus entfällt.

    LG

    #70889
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Leute!

    Nun kam Infomail von OÖGKK, wo steht, dass sich die Frage des Malus auf das arbeitsrechtliche Ende des DV bezieht. Das bedeutet, dass der Austritt (egal, wann Kündigung war) nach dem 31.8.09 liegen muss, damit der Malus entfällt.
    Hier der Link: http://dienstgeber.ooegkk.at/mediaDB/567700_AMP2009_28082009.pdf.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #70893
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Biggi!

    Danke für diesen wertvollen Input.
    Da ist der Gesetzestext wieder einmal sehr unglücklich.

    LG

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