Endabrechnung Zeitausgleichstunden

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  • #64141
    Manu220183
    Teilnehmer

    Liebe Forenmitglieder,

    eine Freundin von mir, hat sich Anfang 2009 einen Kreuzbandriss zugezogen. Sie weiß leider nicht wie lange sie ihm Krankenstand sein wird, da Sie im Krankenhaus keine Hilfe bekommen hat und erst Ende Februar einen Termin beim Facharzt hat.
    Ihre Chefs haben Sie bereits angesprochen, dass eine Lösung gefunden werden muss (Kündigung DG bzw. einvernehmliche Lösung).

    Sie interessiert sich nun, wie viel Geld Netto sie erhalten würden, wenn das DV mit 28.02.2009 beendet werden würde.
    Da ich beruflich Lohnverrechnung nur über Excel mache und ich noch nie den Fall hatte Zeitausgleichstunden abzurechnen,
    wollte ich nachfragen, ob mir hier jemand helfen könnte.

    Sollte dies wie normale Überstunden abgerechnet werden müssen, ist meine Frage dazu, ob ich die ersten 5 Überstunden bzw. ab 2009 die ersten 10 Überstunden frei abrechnen muss.
    Die Überstunden wurde alle von 2006 – 2008 gemacht.

    Ich danke euch schon jetzt für die Info.

    LG
    Manu

    #70210
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manu!

    Die korrekte Abwicklung findest du in PV-Info August 2007, ein Beitrag von Monika Kunesch.

    Dabei geht es zwar um eine Nachzahlung bei einem laufenden Dienstverhältnis, aber das ändert mE nichts an der Tatsache, dass lohnsteuerlich ein Nachzahlung gem. § 67 Abs. 8 lit. c vorliegt (1/5 frei, 4/5 pflichtig).
    Beachtung verdient i.d.Z. auch § 19e AZG (prinzipiell 50%-Zuschlag auch für Normalstunden oder Mehrarbeit).

    LG

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