Elternteilzeit+Arbeit von zu Hause

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  • #63077
    Andrea1965
    Teilnehmer

    Ein herzliches Hallo an ALLE und erstmals ein gutes neues Jahr!

    ích bitte um Hilfestellung bei folgendem Problem.

    DN vereinbarte Karenz nach Ablauf der gesetzlichen Karenz ursprünglich bis 1.1.2008.

    Plötzlich sehe ich heute früh erstaunt die DN.
    Sie sagt mir folgendes.
    Sie ist jetzt im Jänner an 6 Tagenje 3,5 Std im Büro, zum Anlernen.
    Dann möchte sie alles von zu Hause machen, Programm und Laptop wird von der Firma zur Verfügung gestellt, Abrechnung soll auf Stundenbasis passieren.
    Ich weiß jetzt eigentlich nicht was ich wirklich machen soll.
    Ist das Elternteilzeit, wenn sie nie in der Firma ist?
    Welche Form von Beschäftigung ist das?( freier DV?, oder ist es egal dass sie eben von daheim arbeitet?)
    Was passiert mit dem alten Dienstverhältnis, muss das beendet werden?
    Wie melde ich das bei der Krankenkasse?Ich weiß ja keine fixe Stundenanzahl, außer die im Jänner, und auch nur die, die sie in der Firma ist, was sie zu Hause noch machen wird weiß ich nicht.
    Kann sie im Jänner eine Honorarnote legen?ist aber über Geringfügig.
    Außerdem erhält sie noch Karenzgeld bis Mai 2007.
    Und ab 2008 wird sie voraussichtlich TZ 20 Std im Betrieb arbeiten?
    Viele Fragen auf einmal, ich weiß, aber ich bitte euch trotzdem um Hilfe

    Vielen Dank erstmal im Voraus
    Andrea 🙄

    #67863
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Andrea!

    Ein Recht auf Heimarbeit im Home Office hat die Dienstnehmerin nicht.
    Wenn die Arbeitszeit, oder Lage, Verteilung anders als vor der Karenz ist, kann von Elternteilzeitkarenz ausgegangen werden. (Kündigungsschutz!)

    Die Elternteilzeit, bzw. das Dienstverhältnis hierzu, knüpft sich an das „alte“ Dienstverhältnis.
    D.h. ein „freies DV“ oder Werkvertrag ist unter dem Schutz der Elternteilzeit nicht möglich da es sich nicht um das geschützte „normale“ Dienstverhältnis handelt.

    Ob diese extra Beschäftigung „frei“ oder Werkvertrag ist, muß nach dem „gelebten“ Dienstverhältnis/Werkvertrag beurteilt werden.
    Im Regelfall würde ich einen Heimarbeiter bei selber Tätigkeit und nur verändertem Arbeitsplatz und -ort (zu Hause) weiter in einem „normalen“ Dienstverhältnis sehen.

    Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeld ist es nebensächlich auf welche Einkommensart die Einkünfte fallen.

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