Elternteilzeit – Gleitzeit

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  • #63708
    baumi
    Teilnehmer

    hallo liebes forum,

    ein elternteilzeitmitarbeiter möchte in gleitzeit umsteigen.

    der grund dafür ist die neue regelung für mehrleistungszuschläge, die der dienstgeber nicht bezahlt, d.h. der mitarbeiter muß in einem ausgemachten zeitraum die mehrstunden verbrauchen.

    jetzt will der dienstnehmer aber mehrstunden auf längeren zeitraum aufheben und dann verbrauchen falls das kind erkrankt, und deshalb in gleitzeit wechseln.
    verliert er dann den kündigungsschutz den er für die elternteilzeit hat, bzw. wo gibt es etwas schriftliches dafür?

    lgr
    baumi

    #69244
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo baumi!

    Nein, er verliert den Kündigungsschutz nicht.
    An der grundsätzlichen ETZ-Vereinbarung verändert sich ja sonst nichts, auch ein Teilzeitmitarbeiter kann „gleiten“.

    LG

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