Elternteilzeit bei Verlängerung d. Karenz

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  • #63063
    lydia54
    Teilnehmer

    Hallo alle miteinander!

    Wenn eine Dienstnehmerin die Karenz um ein halbes Jahr verlängert (Karenz insgesamt 2 1/2 Jahre) hat sie dann noch immer Anspruch auf Elternteilzeit?
    Angenommen die DN schickt uns eine Verlängerung der Karenz, und die 2,5 Jahre enden im März 2007. Im Dezember 2006 schickt sie uns ein Schreiben, dass sie nach den 2,5 Jahren eine Elternteilzeit in Anspruch nehmen will, geht dass dann noch? Eigentlich ist sie ja jetzt in „unbezahlten Urlaub“.
    Wenn sie den Wunsch auf Elternteilzeit 3 Monate vor dem 2. Geburtstag des Kindes äußert, gleichzeitig mit der Verlängerung, geht das?

    lg
    Lydia

    #67842
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Lydia!

    Elternteilzeit muss nicht unbedingt sofort nach der „normalen“ Karenz beansprucht werden. Es sind nur die 3 Monate „Ankündigungsfrist“ einzuhalten.

    Wenn also deine DN im März 2007 die zusätzliche Karenzierung beendet und noch im Dezember 2006 den Wunsch auf Elternteilzeit bekannt gibt, ist das rechtzeitig (und genießt sofort den Kündigungsschutz!).

    Siehe dazu § 15j/(4) MSchG!

    Zum zweiten Beispiel: Der besondere Kündigungsschutz zieht nur dann, wenn die Bekanntgabe des Elternteilzeitwunsches zwischen minimal 3 und maximal 4 Monaten (siehe § 15n/(1) MSchG) vor dem geplanten Beginn der Elternteilzeit erfolgt. Daher macht es aus Sicht der DN keinen Sinn, 3 Monate vor dem 2. Geburtstag des Kindes schon den Teilzeitwunsch für eine erst in 9 Monaten beginnende Elternteilzeit zu erklären (damit nimmt sie sich nämlich mE für eine ganz kurze Zeitspanne den Kündigungsschutz!).

    Schöne Grüße

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