Elternteilzeit

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #62574
    Cornelia
    Teilnehmer

    Guten Tag!

    Eine DN war Vollzeit beschäftigt, bekam ein Kind, nahm Karenz bis zum 9. Lebensmonates des Kindes in Anspruch und einigte sich mit dem DG im August 2004 auf eine Teilzeitbeschäftigung von 20h/Wo. Da das Thema „Elternteilzeit“ zu diesem Zeitpunkt noch sehr neu war, gibt es keine schriftliche Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass es sich bei der Änderung der Arbeitszeit um Elternteilzeit handelt.

    Nun möchte die DN (ab Juni 2006 – nach dem Wegfall des Kinderbetreuungsgeldes) auf 30 Stunden erhöhen.

    Somit stellt sich die Frage: Ist diese Teilzeitvereinbarung als Elternteilzeit zu betrachten (schließlich wurde die Teilzeit aufgrund der Geburt des Kindes vereinbart), oder ist sie mangels einer Elternteilzeitvereinbarung nur „Teilzeit“.

    Im ersten Fall könnte die DN die Änderung verlangen (einmalige Änderung möglich, wenn es dem DG zugemutet werden kann, was aufgrund der Betriebsgröße kein Problem darstellt). Abgesehen davon ist es für den Abfertigungsanspruch interessant, da die DN bei Nichteinwilligung die Kündigung überlegt.

    Ich denke nicht, dass es schon Judikatur gibt – oder doch??

    LG Cornelia

    #66648
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Hallo Cornelia!

    Ich war erst vor kurzem auf einem Seminar für „Dienstverhinderungen“.

    Ua ging es um die Elternteilzeit.

    Da es ja neben dem Stichtag „Geburt des Kindes“ nach dem 30.6.2004 auch all jene Arbeitnehmer betrifft, die sich nach dem 30.06.2004 im Karenzurlaub befanden, können Sie davon ausgehen, dass es sich um Elternteilzeit handelt.

    Es bedarf auch nicht unbedingt der Schriftform, es kann auch mündlich (was natürlich nicht so günstig ist) vereinbart werden.

    In diesem Kurs wurde angemerkt, dass – wenn ein DN(in) nach dem Karenz, oder der Vater anläßlich der Geburt des Kindes seine Arbeitszeit auch nur geringfügig ändert – zB von 38,5 Stunden auf 37 Stunden, ist dies auch schon Elternteilzeit. Na, mal schauen ob die Suppe so heiß gegessen wird wie sie da gekocht worden ist..

    Hoffe ich konnte Ihnen ein bißchen weiterhelfen.

    LG von Elisabeth

    #66654
    Cornelia
    Teilnehmer

    Hallo Elisabeth!

    Danke für die rasche Antwort! Es beruhigt mich, dass es in den Seminaren noch immer so gelehrt wird, wie ich es vor einem Jahr ebenfalls gelernt habe. Das bestärkt mich in meiner Meinung. Aber wie du schon sagst: mal sehen, ob es so heiß gegessen wird.

    Offensichtlich gibt es noch (immer) keine Entscheidungen zu diesem Thema, und die DN muss es im Ernstfall darauf ankommen lassen…

    LG Cornelia

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.