Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Einmalprämie / Jahresprämie ohne Rechtsanspruch Abfertigung?
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Roland aktualisiert.
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19. April 2007 um 9:09 Uhr #63208
toni
MitgliedHallo liebe Forumsmitglieder,
bitte um Hilfe bei der Aliquotierung.
Jahresprämie 2005, 600 Euro ohne Rechtsanspruch Auszahlung 12/05
Austritt Oktober 2006
Würde die Alipquotierung wie folgt erledigen:
600/12*2=100 da je nur 2 Monate für 12 Monatsschnitt.
Dann 100/12 (Oktober 06 bis 11/2005) sind Basis 8,33 für die Einrechnung in die Abfertigung. Also 8,33 mal 6 ME.Der DN erhält 2006 keine Jahresprämie.
Wie würdet ihr aliquotieren?
Danke toni
20. April 2007 um 6:24 Uhr #68158Martin
TeilnehmerHallo Toni!
Ist diese Jahresprämie ohne Rechtsanspruch auch in den Jahren zuvor ausbezahlt worden?
Grüsse
Martin21. April 2007 um 9:11 Uhr #68166toni
MitgliedHallo Martin,
die Jahresprämie wurde immer ohne Rechtsanspruch ausbezahlt.
Aber wie würdest du aliquotieren?
Danke
22. April 2007 um 11:46 Uhr #68167Martin
TeilnehmerHallo Toni!
Als Antwort zitiere ich aus „Personalverrechung in der Praxis“ Kap. 33.3.1.5
„Wesentlich für den Entgeltbegriff ist die Regelmäßigkeit der Leistung . Ist dies bei einem Bezugsbestandteil der Fall, ist dieser in die Abfertigung einzubeziehen, auch wenn er ohne Präjudiz für die Zukunft gewährt worden ist.“Nur wenn die freiwillige Prämie in manchen Jahren NICHT ausbezahlt wurde, kann nicht von Regelmäßigkeit gesprochen werden.
Unklar ist mir noch: „der Angestellte hat 2006 keinen Anspruch“.
Ist dies deshalb weil er vor Auszahlung (Dezember) ausscheidet, oder weil die Prämie ab 2006 nicht mehr ausbezahlt wird, da z.B. ein neues Entlohnungssystem in Kraft tritt?
Hier könnte man argumentieren, dass die Prämie nicht mehr zufließen wird, und vielleicht schon im letzten Gehalt inludiert ist – Somit keine Einrechnung der Prämie in die Abfertigung.Schönes Wochenende!
Martin23. April 2007 um 13:23 Uhr #68168toni
MitgliedHallo Martin,
es geht nur darum wieviel in die Abfertigung eingerechnet wird.
Habe die A. wie beschrieben durchgeführt. Nur der DN will jetzt die Prämie durch 12 und diesen Betrag in die Abfertigung. Ích halte mich an den 12 Monatsschnitt und da hat er die Prämie-Jahresprämie ja nur für 2 Monate erhalten. Wie ist es richtig.
Danke toni
25. April 2007 um 21:35 Uhr #68176Martin
TeilnehmerHallo Toni!
Ich würde 600/12 = € 50 in das Monatsentgelt zur Berechnung der Abfertigung nehmen.
Dies ist im OGH Urteil vom 27.09.2006 9ObA59/06a abgehandelt worden.Hier ein Auszug:
Vorauszuschicken ist, dass die Regelung des § 23 Abs 1 Satz 2 AngG,
die für die Berechnung der Abfertigung lediglich auf das für den
„letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt“ abstellt,
äußerst lückenhaft ist. Wie die Vorinstanzen zutreffend dargestellt
haben, sind aber nach ständiger Rechtsprechung auch sonstige – häufig
unregelmäßig bezogene – Gehaltsbestandteile in die
Abfertigungsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wie insbesondere
Erfolgsprämien, Treuegelder, Bilanzgelder uä (vgl nur 9 ObA 125/01z =
Arb 12.120 mwN). Dabei ist grundsätzlich ein Beobachtungszeitraum von
12 Monaten zu wählen und der monatliche Durchschnittswert für die
Bemessungsgrundlage anzusetzen (vgl nur 9 ObA 79/04i , 8 ObA 277/94 =
Arb 11.294, 9 ObA 268/89 = RdA 1990, 368 ua).26. April 2007 um 9:27 Uhr #68180toni
MitgliedHallo,
wenn ich es richtig lese, bin ich ja dann wieder bei meinen 8 EUROS. Oder lese ich das falsch.?
Ach sind manche Dinge kompliziert.
Danke toni
28. April 2007 um 20:52 Uhr #68190Martin
TeilnehmerHallo Toni!
Nach den vorliegenden Informationen würde ich 600/12 = € 50,- in ein monatliches Entgelt für die Abfertigungsberechnung nehmen.
28. April 2007 um 22:49 Uhr #68196Roland
TeilnehmerHallo Martin + Toni!
Auch ich würde auf Grund des von Martin angesprochenen Judikats € 50,– als mon. Entgelt für die Abfertigungsberechnung nehmen.
LG und schönes Wochenende!
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