E101 – Sozialversicherung im Ausland

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Martin.
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  • #63207
    DaVu
    Teilnehmer

    Hat jemand Erfahrung mit folgendem Sachverhalt:

    Unser neuer Geschäftsführer (französischer Staatsbürger, Wohnsitz in Ö mit Beginn Dienstverhältnis vorhanden – unbeschränkt steuerpflichtig, nicht beteiligt, Angestellter KV Handel, geplante Dauer des Dienstverhältnisses ca. 3-4 Jahre) bleibt mit einer Genehmigung der österreichischen GKK (Formular E101) in Frankreich sozialversichert und ist in Österreich mit seinem Angestellten-Dienstverhältnis sozialversicherungsbefreit. Mit der französischen Gesellschaft (Konzern) wird der Dienstvertrag ruhend gestellt. Die französische Sozialversicherung wird von der französischen Gesellschaft über eine Dummy-Abrechnung an die französische Sozialversicherung abgeführt und anschließend konzerintern von Frankreich an Ö weiterverrechnet.

    Reduziert die französische Sozialversicherung beim Mitarbeiter die Basis der österreichischen Lohnsteuer? Wenn ja, welche Unterlagen (Beträge, Abfuhr, Empfänger etc.) muss mir die französische Gesellschaft darüber als Nachweis für etwaige Prüfungen zukommen lassen?

    Vielen Dank für Rückmeldungen!

    #68157
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo DaVu!

    Lohnsteuerrichtlinien RZL 243
    Hier steht, dass die gesetzliche Pflichtversicherung (auch Ausland) zu den abzugsfähigen Werbungskosten zählt.
    Der SV-lfd Teil bei den lfd. Bezügen abziehen, den SZ-Teil bei den sonstigen B.
    In manchen Staaten gibt es nur „laufende“ Bezüge. Unter Umständen kann dies im Entsendevertrag definiert werden um, wenn LSt in Ö, um das Jahressechstel optimal ausnutzen zu können.

    Zur Dokumentation:
    Ich lege die deutsche SV-Lohnverrechnung monatlich zum Akt. Sollte der Prüfer mehr Info wollen, könnte ich dies vom D-Steuerberater anfordern.

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