Drittschuldnererklärung

Startseite Foren Pfändung Drittschuldnererklärung

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #65148
    Gasteiner
    Teilnehmer

    Hallo!

    Bin gerade dabei wegen einer Exekutionssache eine Drittschuldnererklärung auszufüllen.

    Meine Frage:
    Bezüglich der Fragestellung 2: Die verpflichtende Partei hat nach eigenen Angaben Unterhaltspflichten.

    Sind damit Unterhaltspflichten für ein nicht im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind gemeint (=Alimente)?
    Oder ist man auch für sein eigenes Kind (im gemeinsamen Haushalt) unerhaltspflichtig?

    Bitte um Erklärung des Begriffs „Unterhaltspflicht“.

    Vielen Dank im voraus!

    #72627
    pfefferl
    Teilnehmer

    Hallo,

    habe gerade den Beitrag über http://www.drittschuldner.at reingestellt und möchte die Zeit gleich nutzen und hier antworten.
    Als Unterhaltspflicht gelten alle Kinder, die nicht selbsterhaltnugsfähig sind, egal ob sie im eigenen Haushalt wohnen oder nicht. Nicht berücksichtigt werden kann eine Unterhaltspflicht jedoch, wenn wegen dieser Unterhaltspflicht eine Exekutionsbewilligung vorliegt.

    lg
    Ludwig

    #72628
    Gasteiner
    Teilnehmer

    DANKE!

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.