Hallo Liebe Kollegen !
Habe folgende Anfrage reinbekommen: DN beschäftigt in Österreich – bei der laufenden LV wird SV und LST. ganz normal berechnet / mit dem Vermerk beschränkt Steuerpflichtig.
Der Dienstnehmer fällt nicht unter die Grenzgänger Regelung, da er nicht in Grenznähe wohnt. Sein Wohnsitz ist in BRD (ca. 900 km von der Grenze entfernt) Beruflich ist er Mechaniker, und ist durch den Auftragsstand weltweit unterwegs. ihm zahlt die Firma – so er in Österreich in der Werkstatt arbeitet die Übernachtung
Er hat jetzt vom Deutschen FA ein Schreiben zur Veranlagung bekommen. Habt ihr sowas schon mal gehabt ?
Danke LG Susi