Dienstzettel/´Dienstvertrag

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  • #62892
    tomtom
    Mitglied

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    weiß die Textierung im Dienstvertrag nicht mehr, der ausschließt, dass man den DN immer wieder bei KV Erhöhungen einen Dienszettel mit neuen aktuellen Daten ausstellen muss. Ich glaube war so irgendwie „gesetzliche und kv-rechtliche Dinge werden in Zukunft berücksichtigt“ Klingt irgendwie schlecht. Möchte einen Klienten umstellen von Dienstzettelausstellung bei jeder Änderung auf einmalige, gute, alles beinhaltende Dienstverträge. Kann mir wer helfen.

    Danke Tomtom

    #67463
    rkraft
    Teilnehmer

    Lieber Tomtom,

    man könnte beispielsweise folgendermaßen formulieren:

    „Für künftige Änderungen der Entgeltansprüche des Dienstnehmers, die sich aufgrund von Gesetzen oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung ergeben (zB kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhungen), wird auf diese einschlägigen gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen verwiesen.“

    Ergänzender Hinweis: Aus § 2 Abs 6 in Verbindung mit Abs 2 und 5 AVRAG ergibt sich, welche Dienstzettelinhalte (bzw deren Änderungen) durch bloßen Verweis möglich sind.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

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