Dienstwohnung im Ausland

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  • #64538
    Johann52
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    ich suche eine Hilfestellung aus dem Kreis dieses Forums und hoffe auf eine Lösung des folgenden Problems:

    Ein in Österreich steuerpflichtiger Arbeitnehmer (ganz normal Lohnsteuer, SV usw.) mit Hauptwohnsitz in Österreich arbeitet in Deutschland und bewohnt dort eine vom Arbeitgeber angemietete Wohnung. Über das Wochenende fährt er heim nach Österreich. Die Miete beträgt € 345,–, die Betriebskosten zahlt er selbst. Wie soll ich jetzt bei der Ermittlung des Sachbezugswertes vogehen, denn für Deutschland gibt es ja keine Sachbezugs-Richtwerte wie für österreichische Bundesländer. Mich beschäftigt auch die Frage, ob hier überhaupt ein Sachbezug anzusetzen ist.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Kommentare.

    Mit besten Grüssen

    Johann

    #71035
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Johann!

    Ist der AN in Deutschland auf Dienstreise?

    LG

    #71042
    Johann52
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    sein Dienstort wurde vorübergehend befristet bis Ende Februar 2010 nach Deutschland verlegt. Er legt keine Reisekostenabrechnung, sondern erhält nur ein Kilometerpauschale gemäß betrieblicher Regelung.
    Vielen Dank im Voraus und beste Grüsse
    Johann

    #71043
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Johann!

    Dann ist es nichtsdestotrotz für mich eine vorübergehende Entsendung an einen anderen Einsatzort.
    Somit ist er steuerlich gesehen auf einer „Dienstreise“.
    Daher: kein Sachbezug, obwohl ich natürlich alle Einzelheiten des Falles kennen müsste.
    Am besten wäre deshalb, eine schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG mit allen Details an die Finanz zu richten.

    LG

    #71058
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Johann!

    Hoffe, dass du diese Zeilen noch liest.
    Hier ist leider doch ein Sachbezug anzusetzen (lt. LSt-Protokoll 1995 –> war „vor meiner Zeit“).
    Sachbezug = tatsächliche Miete minus 25%.

    LG

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