Dienstverträge Gastgewerbe

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    Beiträge
  • #62393
    Anonymous
    Teilnehmer

    Wie kann ich in einem Gastgewerbebetrieb die freien Tage im Dienstvertrag festlegen, wenn die Arbeitnehmer immer!!! unregelmäßig frei haben???

    Danke!
    Brigitte

    #66297
    Anonymous
    Teilnehmer

    Denke an die Urlaubsverwaltung:
    Wenn die Arbeitstage unterschiedlich lang sind, wie viele bezahlte Stunden hat dann ein Urlaubstag?

    Was hält das Forum davon:
    Pro 173 Stunden Normalarbeitszeit erhält der Dienstnehmer 16,7 Stunden Urlaub
    zuzüglich Urlaubsschnitt.

    #66298
    Anonymous
    Teilnehmer

    Ich gebe im Dienstvertrag den Hinweis, dass die Lage der Arbeitszeit im Dienstplan festgelegt wird sowie das der Arbeitnehmer einverstanden ist, dass die Lage der Arbeitsleistung und ihre Änderung gem §19 AZG vom DG im Dienstplan entsprechend den betrieblichen Erfordernissen festgelegt wird. Wenn besondere persönliche Interessen des Dienstnehmers etc………….. (siehe AZG)

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet mindesenst 2 Wochen im voraus die Änderung der AZ bekanntzugeben und diese spätestens 1 Woche vorher schriftlich auszuhändigen.

    L.G.

    #66299
    Anonymous
    Teilnehmer

    Eben die Urlaubverwaltung sowie jeglicher Krankenstand sind mein Problem. Welcher Tag ist ein Urlaubstag bwz. welcher ein Krankenstandstag, wenn ich keine fixen freien Tage habe!?
    Ich werde einfach 2 fixe Wochentage (Montag und Dienstag) für alle Dienstnehmer annehmen!
    Sieht jemand ein Problem darin?

    Brigitte

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