Dienstgeberbeitrag Finanzamt

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  • #65711
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum!

    Vor Weihnachten möchte ich nochmals eine Frage an euch richten, bzw. vll. hat von euch jemand schon solche Erfahrungen gesammelt:

    Ich bin Zuge der Kontrolllisten im Lohnprogramm draufgekommen, dass ich für einige Dienstnehmer die seit dem Jahr 2010 60 Jahre als geworden sind, den Dienstgeberbeitrag weiterhin entrichtet habe.
    Die zuviel bezahlten Dienstgeberbeiträge wurden bis Ende Dezember 2012 weiterbezahlt. Mit 2013 wurde ein neues Lohnprogramm gekauft und hier auch die Einstellungen gleich richtige getroffen. Somit ist ab 2013 wieder alles korrekt.

    Nun handelt es sich um die Jahre 2010 bis 2012.

    Laut Telefonat mit der GPLA vom FA Linz erhielt ich folgende Auskunft:
    Für das Jahr 2012 ist die Rückerstattung überhaupt kein Problem, hier muss nur ein formloses Schreiben an die Finanz gestellt werden, warum der Fehler passiert ist, auch die Bekanntgabe der Grundlage (Jahreslohnkonto mit Bemessung und Betrag ist kein Problem). Die Rückzahlung der zuviel bezahlen Abgaben erfolgt über Finanzonline über einen Rückerstattungsantrag.

    Für die Jahre 2010 und 2011 sieht es laut Auskunft der Finanz schlecht aus: 🙄
    Die Jahr 2010 und 2011 sind bereits einer GPLA Prüfung unterzogen worden. Hier ist weder dem Prüfer noch der Lohnverrechnung aufgefallen, dass der DB zuviel entrichtet wurde.
    Der DB wurde von Finanz als Lohnsteuer. verbucht, somit wurde dies auch als Feststellung in den Bescheid aufgenommen. Dadurch dass der DB in dem Bescheid steht, ist eine Rückforderung bzw. ein Wiederaufnahmeverfahren (lt. § 303 BAO) ausgeschlossen, da keine neunen Tatsachen vorliegen um ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben.

    Gibt es hier wirklich keine Möglichkeit den zuviel bezahlten DB wieder vom Finanzamt zurück zu fordern? ❓ ❓ ❓

    Für eure Ratschläge, Hilfestellung und euer Wissen bedanke ich mich jetzt schon im Voraus!!

    Ich wünsche euch jetzt schon erholsame Feiertag und einen Guten Rutsch!! 🙂

    LG Rene

    #73937
    Martin
    Teilnehmer

    Eine Wiederaufnahme der GPLA geprüften Jahre halte ich für (fast) unmöglich.

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