Diensterfindungen f. Vorstände

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    Beiträge
  • #63034
    marianne
    Teilnehmer

    Liebe Forumteilnehmer!

    Ist es unter Umständen möglich auch Vorständen einer AG Diensterfindungen zu bezahlen oder ist das eigentlich völlig ausgeschlossen?

    Vielleicht hat diesbezüglich schon wer Erfahrungen damit gemacht.
    Danke.
    LG

    #67790
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Marianne!

    Wollte dir eigentlich gleich schreiben, dass das für Vorstände sicher nicht anwendbar ist, war mir aber dann auch unschlüssig. Ich habe dann gesucht und auch gefunden (aus ASoK 2000, 344)

    OGH 5. 2. 1985, 4 Ob 5/85 Diensterfindung – §§ 6 bis 17 Patentgesetz 1970:
    Die Bestimmungen der §§ 6 bis 17 PatG sind auf Vorstandsmitglieder einer AG – auch wenn sie mit der Gesellschaft einen üblichen Anstellungsvertrag abgeschlossen haben – nicht anzuwenden.

    Schöne Grüße

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