DB/DZ wenn SV-frei

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  • #64123
    malibu
    Teilnehmer

    Liebe Forumsgemeinschaft,

    wir haben in unserem Unternehmen viele Expatriates. Einige von ihnen haben SV-Abkommen und bleiben in ihrem Heimatland SV versichert. Wenn jemand keine SV-Pflicht hat, ist er ja DB/DZ befreit, da er ja nicht der sozialen Sicherheit mit den diesbezüglichen Leistungen unterliegt.
    Jetzt habe ich von einem DN gehört, der trotz SV-Befreiung in Österreich Familienbeihilfe bezieht. – In seinem Land gibt es soetwas wie Kinderbeihilfe, er bekommt sie aber nicht ausbezahlt, da sein Lebensmittelpunkt zur Zeit in Österreich ist.

    Bekommt er deshalb die Kinderbeihilfe?

    Gilt die DB/DZ Regelung noch wie bisher, oder hat es eine Änderung gegeben. (Sollte nicht DB/DZ bezahlt werden, wenn Familienbeihilfe bezogen wird?)

    Danke für die Hilfe!

    LG
    Malibu

    #71890
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Malibu!

    Ob, wer, wo Familienbeihilfe bezieht,…
    da soll sich der Dienstnehmer bei seinem Finanzamt erkundigen.

    M.E. ist DB nur dann fällig, wenn in Österreich SV bezahlt wird.

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