Bonifikationen

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    Beiträge
  • #65107
    meder28
    Teilnehmer

    Hallo zusammen!

    Ich habe einen Versicherungsvertreter, welcher monatlich ein Fixum und Provisionsakonto erhält. Im Jänner hat er eine Bonifikation betreffend Zielerfüllung erhalten (einmalig). DIese habe ich folgend abgerechnet:
    SV als sonstiger Bezug
    LSt als sonstiger Bezug mit Freibetrag, mit Jahressechstel
    DB, DZ, Kommst pflichtig
    Jetzt im Feber soll er eine Wachstumsbonifikation einmalig erhalten. Ist dies auch so zu behandeln?
    Danke!
    Lg

    #72539
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wenn’s absolut einmalig ist, dann wie folgt:
    SV: laufend
    LSt: Sonst. Bezug § 67 Abs. 1+2
    DB, DZ und Komm.St.: pflichtig

    LG

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