Biennalsprünge im Karenz nach MSchG (KV Handel)

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  • #63053
    abergerschauer
    Teilnehmer

    Hallo!

    Meine Frage: Sind Karenzzeiten nach MSchG für eine Bedienstete im Kollektivvertrag Handel für Biennalsprünge anzurechnen?

    Im KV bin ich nicht wirklich fündig geworden: Bei den Berufsjahren (Punkt 6) ist die Karenz nicht wirklich angeführt und unter XV (Anrechnung des Karenzurlaubes) ist kein Hinweis auf die Biennalsprünge.

    Danke für Eure Hilfe.

    #67830
    Roland
    Teilnehmer

    Guten Abend!

    Habe darüber einen Artikel von Thomas Rauch in der ASoK gefunden (ASoK 1999, 383). Der entscheidende Satz in dem Artikel lautet:

    Zeiten, während denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, sind bei der Vorrückung nur dann zu berücksichtigen, wenn nach dem Ausfallsprinzip die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu gewähren ist (z. B. Urlaub, Krankenstand, Pflegefreistellung, wichtige in der Person gelegene Dienstverhinderungsgründe nach § 8 Abs. 3 AngG).

    Damit sollte alles klar sein.

    Schöne Grüße

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