Betrag als Überstundenpauschale

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    Beiträge
  • #62754
    Jenny
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen!

    Wir haben einen Fixbetrag als Überstundenpauschale.
    Die tatsächlich geleisteten Überstunden werden im Folgemonat in dieses Pauschale hineingerechnet.
    z.b. € 500,- Pauschale, wird zu 11h 50%, 3h 100%igen Überstunden, der Restbetrag geht auf Lohnart „Überstundenpausch-Betrag“

    Gehen sich in einem Monat die Überstunden nicht in der Ü-Pauschale aus, werden diese Stunden ins nächste Monat mitgenommen, bis zur Jahresabrechnung.
    Einen Urlaubs- Kranken- FT-Schnitt gibt es nicht, da jeden Monat der gleiche Betrag.

    Seht ihr arbeitsrechtliche oder LSt Probleme?
    Bei den KV Erhöhungen wird die Anzahl der i.d. Ü-Pausch gedeckten Stunden geringer.(KV Handel)
    Danke

    #67183
    Clara
    Teilnehmer

    Hallo,

    arbeitsrechtliche Probleme würde ich dann sehen, wenn der Pauschalbetrag verglichen mit den tatsächlichen Überstunden erheblich und dauerhaft zu niedrig angesetzt ist. Weil dann wäre dem Ausfallprinzip (=es soll dem AN durch Krankenstand, Urlaub,… kein entgeltmäßiger Ausfall entstehen) hinsichtlich ÜSt-Pauschale wohl nicht Genüge getan.

    Lohnsteuerliche Probleme kann ich aufs Erste nicht erkennen, sofern Aufzeichnungen über die geleisteten ÜSt vorliegen.

    Schöne Grüße,
    Clara

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