berechtigter Austritt

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  • #63600
    grasy
    Teilnehmer

    Aufgrund mehrmonatiger Nichtzahlung des Gehalts haben mehrere Angestellte mit 1.2. bzw. 15.2.08 ihren berechtigten vorzeitigen Austritt erklärt. Ist es richtig, dass mangels vertraglicher Vereinbarung von abweichenden Kündigungsfristen die Kündigungsentschädigung bis 30.6.08 zu bezahlen ist (alle Dienstverhältnisse haben über 2 Jahre gedauert)?

    lg Sylvia

    #69034
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sylvia!

    Wenn im Dienstvertrag wirklich nichts Konkretes bezüglich Kündigungstermin vereinbart ist, zählt bei Angestellten die Quartalskündigung. Bei einer (Angestellten-) Dienstzeit zwischen 2 und 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate.
    Somit ist bei einem Ausspruch des vorzeitigen Austritts ab 1. Februar tatsächlich der 30.06. der nächste Kündigungstermin und daher die KÜE bis zu diesem Zeitpunkt zu bezahlen. (Anmerkung: Am 31. Jänner wäre der Termin noch der 31. März gewesen!)

    LG

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