Berechnung Jahressechstel

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    Beiträge
  • #64817
    Sprinzl
    Mitglied

    Hallo,

    mir ist leider nicht ganz klar, ob man nur die lfd. Bezüge zur Berechnung des Jahressechstel nimmt, oder auch die SZ dazurechnen muss.

    Bitte um Erklärung.

    Vielen Dank.

    #71739
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Nein!

    #71740
    Sprinzl
    Mitglied

    Hallo,

    super, danke für die Antwort!

    Schönes Wochenende.
    Lg

    #71742
    Martin
    Teilnehmer

    servus!

    in der regel werden die sonderzahlungen nicht dem jahressechsel hinzugerechnet.
    aber es kann eine ausnahme geben:
    wenn die sz monatlich zusammen mit dem laufenden gehalt ausbezahlt werden, sind sie
    LSt laufende bezüge und erhöhen das J-6tel und
    SV bleiben sie SV-SZ.

    in welcher konstellation wäre das nützlich?
    1.
    damit die monatlich ausbezahlten sonderzahlungen (=Urlaubs- und Weihnachtsgeld) das jahressechstel in die höhe treibt.
    mit dem höheren j-6tel kann mehr steuerbegünstigt bei einem zusätzlichen jahresbonus abgerechnet werden.

    2.
    wenn das UZ und WR monatlich ausbezahlt wird, ist die monatliche SZ-Bemessungsgrundlage gering. So fällt i.d.R. auch kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag vom SZ-Betrag an.

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