Bemessungsgrundlage Mitarbeitervorsorgekasse – Lehrling

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    Beiträge
  • #63582
    Schneider
    Mitglied

    Ich hätte folgende Frage:

    Ein Lehrling war im selben Arbeitsjahr bereits 5 Wochen krank ( 4 Wochen voll, 1 Woche Teilentgelt) und erkrankt nochmals für 2 Wochen!
    Wie siehts mit diesen 2 Wochen aus?

    Danke!

    #68985
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Krankenentgelt vom DG: 1 Woche Teil-LE (sv-frei, daher auch mv-frei), 1 Woche kein Entgelt.

    MV- (bzw. BV-)Beiträge: In beiden Wochen wird Krankengeld von der GKK bezogen, somit beträgt in beiden Wochen der MV-Beitrag 50% der fiktiven Bemessungsgrundlage (= LE im Monat VOR Eintritt des Versicherungsfalls).
    Sonderzahlungen sind nicht zu berücksichtigen.

    LG

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