Frage zur BMG der MVK bei Krankheit:
Ich bin aufgrund eines Eintrag in der Wirtschaftskammer Wien verunsichert.
Hier steht, daß bei Entgeltfortzahlung von 50% keine fiktive Bemessung zur Bemessung der MVK hinzugerechnet wird. Erst bei Entgeltfortzahlung zwischen 0% und 49% wird die Bemessung aufgestockt.
Lt. Ortner Seite 1015 (36.1.3.3.2) wird sehrwohl bei 50% Entgelt bereits aufgestockt.
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/Extern/Arbeitsrecht/AbfertigungNeu/MVBeitragspflichtdesArbeitgebersfürentgeltfreieZeiten.htm
Textauszug:
Solange der Arbeitgeber für seine echten Arbeitnehmer Krankenentgelte von 100% oder zumindest 50% leistet, liegt noch keine (sozialversicherungs-rechtlich) entgeltfreie Zeit vor. Für diese Krankenentgelte sind die BV-Beiträge in Höhe von 1,53% der Krankenentgelte zu entrichten.
Sinkt der Anspruch auf Krankenentgelt auf unter 50% des bisherigen Entgelts oder endet er überhaupt, liegt eine (sozialversicherungsrechtlich) entgeltfreie Zeit vor und sind – längstens jedoch solange das Arbeitsverhältnis aufrecht ist und Krankengeld seitens der Krankenkasse gebührt – die BV-Beiträge in Höhe von 1,53% der hierfür vorgesehenen fiktiven Bemessungsgrundlage zu leisten. Diese beträgt die Hälfte des für den Kalendermonat vor Beginn des Krankenstandes gebührenden Bruttoentgelts (ohne Sonderzahlungen).
Ich vermute der Eintrag in der WKO ist ein Irrtum.
Vielleicht weiss jemand mehr?
Christian