Beitragsnachweisung freie Dienstnehmer

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  • #64815
    Claudia01
    Teilnehmer

    Liebe Forum-Team!

    Bitte, bitte um eure Hilfe!

    Wir beschäftigen freie Mitarbeiter, welche unter Vorlage einer Honorarnote das Entgelt, im Nachhinein ausbezahlt bekommen.
    Das Gehalt erhalten unsere „normalen“ Angestellten am 15. des aktuellen Monats (Bsp. Gehalt Juni am 15. Juni).
    Nun kommt es bei uns zu folgender Problematik:

    Der freie DN legt seine Honorarnote für April am 4. Mai und erhält diese am 15. Mai ausbezahlt.
    Die Beitragsnachweisung der „normalen Angestellten“ für April wird am 15. Mai übermittelt und bezahlt.
    Eine fiktive Beitragsnachweisung der freien Dienstnehmer für April schicke ich separat auch bis am 15. Mai an die GKK.
    Die tatsächliche Beitragsnachweisung April der freien Dienstnehmer wird aber erst am 15. Juni mit den BN´s Mai „korrigiert“.
    Die Krankenkasse ist nun der Auffassung, ich muss die Beitragszahlung für die freien Dienstnehmer zwingend für den April, welcher ja fiktiv gemeldet ist, schon am 15. Mai zahlen.
    Hier sträubt sich aber mein Vorgesetzter, da er meint, der § 59 Abs 2 ASVG gibt vor, dass in Fällen von Mitarbeitern des § 4 Abs 4 nach dem Ende d. Monats, in dem der DG Entgelt leistet, innerhalb von 15 Tagen erst die Beiträge einzuzahlen sind.
    Das würde sich mit der Beitragsnachweisung Mai, wo die entsprechende Honorarnote verspeichert ist, zum 15. Juni 2010 ausgehen.
    Die Krankenkasse ist da elenderweise anderer Meinung und ist auch zu keiner Stellungnahme bereit.
    Wir erhalten von PV-Info regelmässig die Fachzeitschrift für Personalverrechner. Im Juni 2010/Nr. 6 gibt es dazu einen Beitrag, der unsere Vorgehensweise bestätigt.
    Daher mein Hilferuf, hat die Krankenkasse recht? Müssen wir im Voraus, trotzdem wir noch kein Entgelt geleistet haben, zahlen? Bitte um Hilfe!!!!
    Vielen lieben Dank und liebe Grüße
    Claudia

    #71730
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Claudia,

    auf den Seiten des Hauptverbandes der SV-Träger steht eindeutig:

    „Die Beiträge für freie Dienstnehmer sind nach dem Ende des Monats fällig, in dem der Dienstgeber das Entgelt leistet.“

    Fundstelle:

    http://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=5&p_menuid=507&action=2&p_pubid=303

    LG
    Mathias

    #71755
    Claudia01
    Teilnehmer

    Lieber Mathias!

    Vielen Dank für dein Feedback!
    Darf ich dich dazu noch etwas fragen? Verstehe ich das nun richtig so?
    Am 15. Juli 2010 zahle ich die Honorarnote für den Juni- fällig ist die Zahlung somit am 31. Juli. Oder habe ich da auch die 15 Tage Zahlfrist bis zum 15.August?

    Mit der Krankenkasse zu sprechen, hat aus meiner Sicht keinen Sinn mehr. Habe mehr als genug mit den Zuständigen disskutiert.
    Zuerst ordert man mich an monatliche eine sogenannte „Ersatzbeitragsnachweisung“, welche ich händisch erstelle muss, zu übermitteln.
    Und im letzten Telefonat hat mir eine Dame erklärt, sowas will sie gar nicht hören, das gibt es für sie nicht. War etwas blatt! Frage mich nur, wie ich die Beitragsnachweisung dann übermitteln soll?!

    Du siehst, ich bin schon etwas hilflos…:) Daher vielen lieben Dank im Voraus, wenn du mir nochmals einen Rat geben würdest zu obiger Zahlfrist!!!

    Mit lieben Grüßen
    Claudia

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