Beendigung DV – unb.vorz.Austritt

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Beendigung DV – unb.vorz.Austritt

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • #63992
    catwisel11
    Teilnehmer

    Folgende Problematik: DN fängt am 8.10.08 ein unbefr. DV an und am 17.10.08 taucht er auf der Baustelle nicht mehr auf. Er ist nicht telefonisch erreichbar und auf einen Brief sich zu melden reagiert er nicht.

    Ich habe den Dienstnehmer nunmehr mit dem Grund unber.vorz.Austritt abgemeldet.

    Lt. GKK gilt aber das Probemonat. Meiner Meinung nach ist aber der Lösungsgrund „Lösung in der Probezeit“ dann gegeben, wenn man dem Dienstgeber mitteilt, dass man nicht mehr zur Arbeit erscheint. Einfach nicht mehr zu erscheinen, nicht erreichbar zu sein ist meiner Meinung nach „unb.vorz.Austritt“.

    Wie steht ihr dazu?

    Danke Sabine

    #69857
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Bitte niemals einen unbegründeten vorzeitigen Austritt annehmen, nur weil sich der DN nicht mehr meldet!
    Das könnte fatale arbeitsrechtliche Folgen haben (denke daran: der DN könnte im Krankenhaus liegen wegen z.B. eines Unfalls).
    Siehe dazu ein toller Artikel von Dr. Rauch in der ASoK 11/2005.

    In diesem Fall hast du allerdings kein Problem, weil er noch im Probemonat war:
    Einfach mit Probezeitauflösung abmelden.

    LG

    #69860
    catwisel11
    Teilnehmer

    Natürlich ist mir bewußt, dass es mögl. sein kann, dass der DN krank ist. Daher wird ihm auch ein Schreiben zugesandt, in dem ihm mitgeteilt wird, dass er nicht erreichbar ist und er wird gebeten sich innerhalb einer Frist bei uns zu melden, damit wir klären können, wieso er z.b. einfach während der Arbeitszeit von der Baustelle verschwunden ist oder aber einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint.

    Leider ist das Problem dahingehend, dass ich, da der Arbeiter einfach „verschwindet“, mit der Beschäftigerfirma Probleme habe.

    Meine Frage ist nunmehr: Auflösung in der Probezeit muss doch dem Dienstgeber bekannt gegeben werden. Ich als Dienstgeber bin ja auch verpflichtet meinem Arbeitnehmer die Beendigung im Probemonat mitzuteilen. Einfach also von der Baustelle zu verschwinden oder nicht zur Arbeit zu erscheinen, sich nicht zu melden und auch nicht mehr erreichbar zu sein, ist meiner Ansicht nach keine Auflösung im Probemonat.

    #69864
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    O.K., wahrscheinlich geht es dir um ein paar arbeitsrechtliche Ansprüche, oder?

    Wenn du die verhindern willst, ist natürlich ein unbegründeter vorzeitiger Austritt für den DG „günstiger“;
    dann könntest du genau die Tipps von Dr. Rauch im zitierten Artikel beachten.
    Hast du Zugriff darauf? – wenn nicht, kann ich ihn dir gerne schicken.
    Poste bitte noch einmal, wenn du ihn benötigst.

    LG

    #69865
    catwisel11
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Das wäre wirklich sehr nett von dir (office@work4you.co.at).

    Danke Sabine

    #69868
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Ich habe dir die Datei geschickt – hoffe, dass es geklappt hat und sie dir nützen wird.

    LG

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.