Es gibt im Bauarbeiter-KV ist das Arbeitszeitmodell §2 A BauKVArb, 40-Stundenwoche mit Zeitausgleich. Dabei kann die 40. Wochenstunde 1:1 als Zeitausgleich genommen werden.
Ich habe nun auf der Interntseite der Wirtschaftskammer ein Information zu diesem Thema gefunden, wo als Tipp angeführt ist, dass man das 40-Stunden-Modell mit einer Stunde Mehrarbeit kombinieren kann und dadurch 41 Wochenstunden ohne Überstunden erreicht.
Kann mir jemand sagen, ob die 41. Stunde (Mehrarbeitsstunde) auch 1:1 als Zeitausgleichsstunde abgerechnet werden kann?
Anni