Bankprämie – SV-rechtliche Behandlung

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  • #63645
    Reini024
    Teilnehmer

    Guten Morgen!
    Bei vielen Banken gibt es für die Schaltermitarbeiter pro abgeschlossenem Bausparvertrag, Kredit, oder Sonstigem eine prozentuale Prämie. Einmal jährlich wird dies abgerechnet und dann ausbezahlt. Da kommen dann schon Beträge von mehreren hunderte EURO pro Mitarbeiter zusammen.
    Steuerrechtlich ist das dann meiner Meinung nach klar – ein Sonstiger Bezug.
    SV-rechtlich bin ich mir einfach nicht sicher.
    Möglichkeiten:
    a) es als laufender Bezug (z.B. im Dezember) verrechnen und alle Hinweise auf die betreffenden Leistungsmonate nicht aufscheinen lassen.
    b) es als Sonderzahlung behandeln
    Die entsprechenden SV-Höchstbeitragsgrundlagen sind in diesen Fällen natürliche ein Thema. Wenn man auf die schreckliche Idee kommen könnte, die Prämie auf alle 12 Leistungsmonate aufzuteilen, dann würde jemand, der nur geringfügig angemeldet wäre, vollversichert werden.

    Was ist nun richtig? Hat jemand damit Erfahrung? Das dürfte doch in vielen Banken so gehandhabt werden.

    Herzlichen Dank

    #69234
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Reini!

    In der Tat, diese jährliche Umsatzprämie ist verzwickt. Die einmalige Auszahlung bringt steuerrechtllich einen sonstigen Bezug.
    Bei der SV:
    Da der Anspruch für jedes einzelne Monat genau definiert werden kann, sehe ich eine Aufrollung sv-rechtlich (Anspruchsprinzip) unumgänglich.
    Das kann als Folgeproblem noch eine eventuelle Schnittberechnung für Urlaub- Feiertag- und Krankenstand mit sich bringen.
    Am besten wäre es, wenn die Auszahlung der Jahresprämie noch an weitere Bedingungen geknüpft ist. Dann kann sich eine SV-Sonderzahlung ausgehen.
    Und die wäre dann auch bei geringfügig Beschäftigten auch nicht SV-schädlich, da sie die SV-Behandlung des laufenden Bezuges teilt. (Mißbrauch ausgenommen)

    Diese geteilte Abrechnung der jährlich ausbezahlten Umsatzprämie: Lst sonstiger Bezug und SV auf die Anspruchsmonate aufrollen, ist zwar rechtlich korrekt, ist mir in der Praxis aber noch nicht vorgekommen. Vielleich hat ein anderer Forum-Leser eine Lösung.
    Mein Softwarehaus kann keine einfache Lösung bieten. Man müsste mit 3 oder 3 Lohnarten arbeiten. 🙁

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