Auszahlung als Einmalprämie

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  • #63516
    Bri
    Teilnehmer

    Hallo Forumsteilnehmer!

    Ein Dienstnehmer, der normal in der durchlaufenden Schicht beschäftigt
    ist, macht eine Urlaubsvertretung für einen DN, der in der NAZ (7.00-16.00 Uhr) arbeitet. Damit er aufgrund der Vertretung keinen Entgeltverlust
    hat (nämlich für die Nachtschichtzulage – lohnsteuerfrei) wird ihm diese Differenz ausbezahlt.

    Würdet ihr diesen Betrag als einmalige Prämie (sv-pflichtig, Lst-6 % bis
    Jahressechstel) auszahlen? (Jahressechstel ist noch nicht ausgeschöpft) Diese Urlaubs- und Krankenstandsvertretung kommt ungefähr 3 bis 4 Mal im Jahr vor.
    Als lohnsteuerfreie Zulage kann ich es nicht auszahlen, da er sie ja nicht geleistet hat.

    Bitte um eure Mithilfe
    bri

    #68824
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bri!

    Grundsätzlich sollte die Auszahlung einer Prämie kein Problem darstellen.
    Und da hast natürlich Recht, dass lohnsteuerfrei nicht geht.
    Fraglich ist für mich nur die Qualifizierung als „Einmalprämie“, da ja die Möglichkeit besteht, dass das öfter vorkommt und somit wäre es auch in der SV eine Sonderzahlung.
    Hängt jetzt mE auch von der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung ab.

    LG

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