Hallo!
Wieder mal eine kleine Unsicherheit:
Ich habe einen MA der nach etwa 6 Monaten Krankenstand austritt.
Da schon länger keine lfd. Bezüge bezahlt wurden, darf ich die SZ aliquotieren.
Mein Problem liegt jetzt bei der Ersatzleistung f. Url der SZ; was oder wie mache ich das hier??
Nach vertiefen in div. Büchern habe ich 2 Möglichkeiten:
Variante 1: Ich zahle die Ers. der SZ genau für jene Tage, wie auch die Ers. lfd. (Ortner: „Bei Vorliegen eines Gebührenurlaubs… sind die SZ nicht zu aliquotieren.“)
Variante 2: Ich zahle die Ers. der SZ zumindest bis zu jenem Tag, an dem der MA zumindest noch 50% KE erhalten hat (Ortner: „Falls jedoch ein Anspruch auf SZ … nicht gegeben ist, kann auch keine Einbeziehung in die Ers. … erfolgen.“)
Wer hatte dieses Problem schon bzw. wie würdet Ihr vorgehen…. Im Moment bin ich für Variante 2!
Liebe Grüße
Natascha