Austritt nach Karenzverlängerung

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  • #64802
    rich
    Teilnehmer

    Folgender Sachverhalt:
    Eine Dienstnehmerin vereinbart nach der 2-jährigen Karenz einen unbezahlten Urlaub von 6 Monaten.
    Während dieses unbezahlten Urlaubs erkrankt diese jedoch schwer und es ist nicht auszuschließen, dass sie ihren vereinbarten Dienstantritt einhalten kann.
    Was passiert in diesem Fall und ist der Dienstantritt mitsamt Anmeldung verbindlich?
    Aus der Sicht der Dienstnehmerin wäre wahrscheinlich ein Dienstantritt in Hinblick auf die Entgeltfortzahlung am günstigsten.
    Wie könnte man das am besten regeln, wenn sich herausstellt, dass die Dienstnehmerin weiterhin ihre Krankheit (Krebsleiden) auskurieren muss?

    Ich bin etwas ratlos – vielleicht kann mir jemand noch weitere Denkanstöße geben.

    Vielen Dank
    RiCh

    #71724
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo RiCh!

    Der Wiederantritt ist vereinbart und somit fix.
    Zum Thema Kündigung im Krankenstand gibt es genug Literatur.

    Vielleicht könnt Ihr einvernehmlich den Karenzurlaub/Dienstfreistellung verlängern. Ob die Dienstnehmerin während der erweiterten Dienstfreistellung Kranken- oder Arbeitslosengeld beziehen kann, ist seperat zu klären.
    Auch eine einvernehmliche Lösung im Krankenstand ist denkbar. Eventuell mit einer Prämie oder freiwilligen Abfertigung…
    … und auch erlaubt: http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/intern/Presseartikel/GesetzgebungundRechtsprechung/Krankenstand/EinvernehmlicheAufl%C3%B6sungimKrankenstandgrunds%C3%A4tzlichzul%C3%A4ssig.doc

    #71726
    rich
    Teilnehmer

    Danke Martin für deine Infos.
    Das habe ich mir schon so gedacht. Eben, dass der Wiedereintritt für beide Seiten verbindlich ist – außer natürlich, man einigt sich.

    Ich denke jetzt allerdings weiter: die Dienstnehmerin hat vor der Karenz vollzeit gearbeitet und es wäre durchaus möglich, dass diese Elternteilzeit (Betrieb mit mehr als 20 DN) beansprucht. Wie weit sie bis zum vereinbarten Dienstantritt wieder genesen ist und den Dienst antreten kann, ist im Moment fraglich. Und damit wären die weiteren Voraussetzungen zur Auflösung des Dienstverhältnisses sowieso anders gelagert.

    Bei weiter andauernder Krankheit wäre – wie du bereits erwähnt hast – der Bezug von Krankengeld/Arbeitslosengeld im Falle der einvernehmlichen Beendigung mit Sicherheit ein zu prüfendes Thema sein.

    Im Moment sind das von mir nur gedankliche Hypothesen und ich werde die weitere Vorgangsweise dann mit der Dienstnehmerin bzw. WKO abklären.

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