Austritt Geringfügig Beschäftigte

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    Beiträge
  • #65043
    rolutz
    Teilnehmer

    Hallo;
    mit welchem Zuschlag muss ich die Mehrarbeitstunden bei Austritt einer geringf. Beschäftigten auszahlen?

    Warte dringend auf Antwort – danke r.

    #72325
    Gerhartl
    Teilnehmer

    Nach einer OGH-Entscheidung gilt § 19e Abs 2 AZG auch für Teilzeitbeschäftigte (also auch geringfügig Beschäftigte ). Also Zuschlag von 50 %, sofern es sich nicht um einen unberechtigten vorzeitigen Austritt ahndelt oder der KollV Abweichendes regelt.

    #72336
    rolutz
    Teilnehmer

    danke dir – dann habe ich es richtig abgerechnet. Hatte es so in Einnerung!

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