aussergerichtliche einigung

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis aussergerichtliche einigung

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #63235
    michael
    Teilnehmer

    hallo liebe boardmember,

    habe folgenden fall:
    DN entlassen, Klage des DN, das Verfahren zu gewinnen sieht für uns schlecht aus.
    Nun bieten wir eine aussergerichtliche Lösung, nämlich einerseits Nachzahlung der Ansprüche bis Jahresende und einvernehmliche Lösung zum Jahresende sowie eine einmalige Zahlung in Höhe von 25K EUR.

    Die Frage ist nun, wie ist diese Zahlung zu versteuern bzw. behandeln, dass sowohl wir als auch der DN halbwegs gut fahren (um keine Fortführung des Verfahrens zu riskieren). Der MA hat Ansprüche an eine MVK, war aber länger als 5 Jahre im Betrieb beschäftigt.

    Danke im voraus für die Unterstützung, Mika

    #68204
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Michael!

    Was hältst Du von dieser Variante:
    Das Dienstverhältnis wird nicht bis 31.12. 2007 sondern bis z.B. 15.1.2008 weitergeführt.
    0,5 Tage Urlaubsersatzleistung bringen 30 Lohnsteuertage im Jänner,
    weiters hast Du ein „fettes“ Jahressechstel für Deine Extrazahlung.
    Wenn dies eine Einmalprämie, d.h. SV-lfd ist, hast Du auch kaum SV-DG Anteile und die ca. 7,9 % DB, DZ und KommSt sind zu verschmerzen. 😉

    Das ganze muss auch gut dokumentier werden, um bei einer Prüfung keine Probleme zu haben.

    #68205
    michael
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    vielen Dank für die Idee. Das klingt auch sehr interessant. ich geh mal ans rechnen
    danke
    michael

    #68206
    Martin
    Teilnehmer

    Schönen Sonntag Michael!

    Vielleicht kannst Du das Jahressechstel im Jänner mit ein paar auszuzahlenden Überstunden etc. noch mehr erhöhen.
    Das ganze sollte noch plausibel wirken.

    Da es sich in Deinem Fall um eine versteckte Kündigungsentschädigung handelt, sollte dokumentiert werden, das die Entlassung im beidseitigen Einvernehmen zurückgenommen wurde und das Dienstverhältnis am 31.12.2007 oder z.B. 15.1.2008 beendet wird.
    Paß noch auf die entstehenden Urlaubstage bis Dienstverhältnisende auf. Wahrscheinlich vereinbarst Du deren Verbrauch vor der Dienstfreistellung /Dienstverhältnisende …

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.