Auslandstätigkeit

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahren von joedan.
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    Beiträge
  • #63467
    Angelika
    Teilnehmer

    Unser Unternehmen in A beschäftigt ab Dezember geringfügig für 10h/Monat einen deutschen Dienstnehmer der von seinem Wohnsitz aus für uns tätig ist.
    Nun meine Frage: Ist der Dienstnehmer normal bei der GKK als geringfügig anzumelden und die Unfallversicherung auch in A abzuführen?
    Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

    Danke,

    lg Angelika

    #71597
    Gerhartl
    Teilnehmer

    Ja, das ist dann ein echter Grenzgänger, für den der Beschäftigerstaat (also Österreich) zuständig ist.

    #73233
    joedan
    Teilnehmer

    Aber der ist doch dann in der Heimat auch noch versichert? warum dann die GKK, die ja für geringfügige nochmals 50eur im Monat oder so kostet.

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